Aufgaben

Die Landeshauptstadt Schwerin ist gemäß § 75 a KV M-V verpflichtet, ein Beteiligungsmanagement einzurichten. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung muss die Landeshauptstadt gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung gewährleisten. Die Aufgaben der Verwaltung und des Managements der Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin wurde der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH (im Folgenden auch GBV) übertragen. Die Aufgaben der GBV sind wie folgt definiert:

  • Entwicklung strategischer Zielvorgaben für die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe in Abstimmung mit der Gesellschafterin, Vorgaben für die Langfrist- und Fünfjahresplanung
  • Prüfung der Wirtschaftspläne, Abstimmung der Wirtschaftspläne mit der Gesellschafterin (LHSN) und Freigabe für die Befassung in den Aufsichtsgremien
  • Zusammenfassung und Bewertung einheitlicher Quartalsberichte der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfung und Bewertung der Aufsichtsratsunterlagen, Teilnahme mit Rederecht an den Aufsichtsratssitzungen
  • Koordination der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen
  • Koordination der Beziehungen der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe mit der Landeshauptstadt Schwerin

Das Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Schwerin umfasst Unternehmen und Betriebe, die durch die GBV direkt oder indirekt im Rahmen der Beteiligungsverwaltung betreut werden. Die Landeshauptstadt Schwerin ist neben ihren 3 Eigenbetrieben an weiteren Unternehmen direkt beteiligt, wovon 4 Unternehmen alleinige Tochtergesellschaften (100%) der Landeshauptstadt Schwerin sind. Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Schwerin an weiteren Unternehmen indirekt beteiligt. Das gesamte Portfolio bedient dabei die folgenden Geschäftsbereiche im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge:

  • Versorgung, Entsorgung und Verkehr
  • Wohnungswirtschaft, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus
  • Kunst, Kultur und Soziales
  • Zentrale Dienste & Services

Mit der Ausnahme der Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) und den 3 Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Schwerin werden alle Unternehmen in privatwirtschaftlicher Rechtsform geführt. Das aktuelle Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Schwerin steht unter Downloads als PDF-Datei zur Verfügung und vermittelt einen Überblick über die Struktur des „Stadt-Konzerns“.

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