Compliance
DER BEGRIFF „COMPLIANCE“
Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von Gesetzen und freiwillig eingeführten Regeln in Unternehmen. Mit unternehmensspezifischen Verhaltensgrundsätzen geben wir den Mitarbeitern einen Wegweiser, der wesentliche Grundprinzipien unseres Handelns zusammenfasst und sie bei der täglichen Arbeit in der Bewältigung der rechtlichen und ethischen Herausforderungen unterstützen soll. Ziel ist es, ein regelkonformes ethisches Handeln von Geschäftsführung und Mitarbeitern sicherzustellen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Compliance Richtlinie besteht nicht. Es gibt aber einige Vorschriften, die zumindest eine Nähe zur Compliance aufweisen und aus denen in der Regel eine Rechtspflicht hergeleitet wird.
COMPLIANCE IN DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN
Mit Beschluss der Stadtvertretung am 13.10.2014 wurde die vorgelegte Richtlinie über einheitliche (Mindest-) Standards für Compliance-Programme für alle städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Schwerin eingeführt. Diese Richtlinie definiert die Mindeststandards, die bei der Einführung eines so genannten Compliance-Management-Systems (CMS) Berücksichtigung finden sollten. Der Gesellschaft für Beteiligungsgesellschaft Schwerin mbH (GBV) wurde die Aufgabe des „Compliance-Beauftragten“ für alle städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie den Eigenbetrieben zugewiesen. Auf Grundlage der Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) soll ein vollständiges Compliance-Management-System eingeführt werden mit dem Ziel, neben der Vermeidung (präventive Wirkung) auch die Früherkennung und Ahndung von Regelverstößen sowie eine Risikominimierung zu gewährleisten.
Zur frühzeitigen Erkennung möglicher Regelverstöße und anderer Unregelmäßigkeiten wurde eine zentrale Meldestelle (Hinweisgebersystem) bei der GBV eingerichtet.
Die Compliance-Beauftragte begleitet und unterstützt die städtischen Unternehmen bei der Einführung und Implementierung ihres CMS und fungiert als zentrale Ansprechpartnerin aller Mitarbeiter der städtischen Unternehmen.
HINWEISGEBERSYSTEM - Elektronische Meldestelle gemäß HinSchG
Für unsere Beschäftigten ist rechtmäßiges Handeln selbstverständlich. Um ein mögliches Fehlverhalten der Gesellschaft oder einzelner Beschäftigter zu verhindern, wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Über diese Plattform können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, welche die GBV oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft. Alle Berichte sind streng vertraulich. Ihre Anonymität wird gewahrt.
Der Link zur Meldestelle: