Beteiligungsmanagement

Das Beteiligungscontrolling umfasst folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der Beteiligungsunternehmen bei der Erstellung der Planung
  • Sicherstellung der termingerechten Vorlage der Unternehmenspläne
  • Abstimmung von Teilzielen und Teilplänen mit der Gesamtplanung
  • Erarbeiten einheitlicher Richtlinien bezüglich des Berichtswesens, Vorgabe einer standardisierten Berichtsstruktur
  • Analyse der Wirtschaftsplanung und Erstellung von Planreports
  • Prüfung und Bewertung der Jahresabschlüsse
  • quartalsweise Berichterstattung mit Soll-Ist-Vergleich / Abweichungsanalyse
  • Ad-hoc Auswertungen
  • Begleitung des Strategiefindungsprozesses der Beteiligungsgesellschaften und der Gesellschafterin

Unter Mandatsbetreuung ist die fachliche Unterstützung

  • der von der Stadtvertretung entsandten Mitglieder in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen
  • des Oberbürgermeisters in den Gesellschafterversammlungen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung

zu verstehen.

Sie dient in erster Linie einer fachlich tieferen Aufarbeitung der Vorlagen von Sitzungen sowie der zeitlichen Entlastung der jeweiligen Mandatsträger und des Oberbürgermeisters. Im Rahmen der Mandatsbetreuung werden durch die GBV die Sitzungsunterlagen im Vorfeld gesichtet, ausgewertet und in Form einer Stellungnahme auf wesentliche Punkte der Vorlagen hingewiesen und eine Beschlussempfehlung aus Sicht der Gesellschafterin (LHSN) abgegeben.
Darüber hinaus ist durch die GBV die regelmäßige Schulung von Mandatsträgern in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und branchenspezifischen Fragen sicherzustellen. Weiterhin unterstützen wir die Geschäftsführungen der kommunalen Unternehmen insbesondere in den Fragen, die als wichtige Angelegenheit einer Beschlussfassung durch die Stadtvertretung bedürfen.
Auch Fragestellungen kommunalrechtlicher Art werden für die Unternehmen bearbeitet.

  • Sitzungsvorbereitungen und Beschlussempfehlungen
  • Prüfung und Bewertung unternehmensrelevanter Fragen aus der Stadtvertretung
  • Überwachung der relevanten Gesetzeslage und ggf. Reaktion / Information bei Änderungen
  • Fortbildung und Schulung
  • Gremienbetreuung der Verwaltungsleitung in Gesellschafterversammlungen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung
  • Betreuung der Geschäftsführer in den politischen Gremien der Landeshauptstadt Schwerin und in Verwaltungsangelegenheiten der Stadtverwaltung

Unterstützung der kommunalen Unternehmen in grundsätzlichen und übergeordneten Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Die Beteiligungsverwaltung/Beteiligungssteuerung umfasst folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Mitwirkung bei der Definition langfristiger Leistungs- und Finanzziele
  • Vorgaben zum Handlungsrahmen der kommunalen Unternehmen (unter anderem Public Corporate Governance Codex)
  • Überwachung der Umsetzung der Leistungsprogramme (Wirtschaftsplanung)
  • Entscheidungsunterstützung bei Steuerungseingriffen
  • Koordination zwischen Beteiligungsunternehmen und Verwaltung (insb. Schnittpunkte zum Haushalt und Zielvorgaben)
  • Entwicklung von Konzepten und Beteiligungsstrategien (Portfolioanalyse, Aufgabenänderungen)
  • Führen von Beteiligungsakten
  • Erstellung des Beteiligungsberichtes