Geschäftsführerangelegenheiten

Die GBV unterstützt in fast allen Komponenten der Geschäftsführungsangelegenheiten der kommunalen Beteiligungsunternehmen die Landeshauptstadt Schwerin (LHSN) als Gesellschafterin und die Aufsichtsräte als Anstellungsorgan.

Dies umfasst die

  • Personalsuche mit der Betreuung/Koordinierung, Auswertung und Beratung in Personalauswahlverfahren,
  • Erarbeitung von Anstellungsverträgen, Durchführung von Vertragsverhandlungen, Vertragsmanagement und Vertragsbeendigung
  • Erstellung und Auswertung von Zielvereinbarungen für die Geschäftsführungen

Die GBV hat zudem ein einheitliches Vergütungssystem für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der LHSN entwickelt, welches mehr Transparenz bei den Geschäftsführungsgehältern erzeugt. Das System beinhaltet eine verbindliche Vergütungsspanne für das jeweilige Beteiligungsunternehmen.