Beteiligungsbericht

Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben durch Unternehmen und Betriebe in Privatrechtsform sowie durch Eigenbetriebe. Gemäß § 73 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat sie jährlich einen Beteiligungsbericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen.

Die Erstellung dieses Berichtes wird durch uns wahrgenommen.

Der Bericht zeiht jahresbezogen komprimierte Übersichten über alle wesentlichen Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Schwerin. Unter anderem eine Zusammenfassung der gesellschaftsrechtlichen und personellen Veränderungen, Beschäftigungszahlen, Eckdaten der Bilanzen sowie die Kosten für die Jahresabschlussprüfungen und Honorare der Gremien, eine Übersicht mit verschiedenen Kennzahlen der Unternehmen, die Jahresabschlussprüfer sowie eine Gesamtübersicht über die Geschäftsführer, die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschafter der Unternehmen abbilden.